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Dienstag, 13. April 2010

ISAH - j) Racial Profiling (Corinna Schäfer)

Racial Profiling

Über die Institutionalisierung von gesellschaftlich verankertem Rassismus am Beispiel der Polizei

Am 19.03.2009 fand die Veranstaltung “Racial Profiling – The colour of guilt and innocence“ in der Werkstatt der Kulturen in Berlin statt. Organisiert wurde sie von der Gruppe KOP (Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt) unter Mitwirkung von ReachOut (Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus). Bei ReachOut mache ich momentan mein fünfmonatiges Praktikum im Rahmen des Studiums der Sozialen Arbeit an der ASH, und so habe ich auch an der Veranstaltung von KOP teilgenommen, deren meines Erachtens wichtigste Aspekte ich hier zusammenfasse.

Während in Großbritannien das häufig rassistische Vorgehen der Polizei als Tatsache offiziell anerkannt ist und es in den USA immerhin zahlreiche Studien und Veröffentlichungen zu dem Thema gibt, wird in Deutschland kaum über Racial Profiling gesprochen. Eine Anfrage zum Thema im Deutschen Bundestag lieferte folgende Antwort: „Der Begriff des ‘racial profiling’ ist aus den USA bekannt. Er umschreibt vor allem das Herausgreifen bestimmter Personen bei Personenkontrollen auf Grund ihres Aussehens (z.B. ethnische Herkunft, Hautfarbe). In der Bundesrepublik verbietet sich eine solche Vorgehensweise schon auf Grund des Grundgesetzes und des rechtsstaatlichen Systems. Daher bedienen sich weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei eines solchen Instrumentes.“
Da das Argument, nur weil Rassismus verboten sei, existiere er nicht, nicht besonders überzeugte, wurde eine Veranstaltung zu Racial Profiling organisiert mit Referent_innen aus den USA, der Slowakei und aus Berlin, moderiert durch eine Mitarbeiterin von ReachOut.

Als erstes sprach Dr. Vikas Gumbhir, Soziologe und Kriminologe an der Gonzaga University in Spokane, Washington und Autor des Buches “But is it Racial Profiling? Policing, Pretext Stops, and the Color of Suspicion“. Zunächst präsentierte er eine neue Statistik des US-Amerikanischen Kriminalamtes. Diese ergab, dass People of Color 2,5-mal so oft verhaftet werden wie Weiße. Sie werden 3,5-mal so oft wegen Drogenbesitzes verhaftet, 4-mal so oft überwacht, und 6-mal so oft wie Weiße verbüßen sie Haftstrafen. Obwohl People of Color nur 13% der US-Amerikanischen Bevölkerung ausmachen, sind 42% der zum Tode Verurteilten Schwarze.
Das wirft die Frage auf, wodurch solch ein Missverhältnis zustande kommt. Denn Untersuchungen ergeben, dass beispielsweise im Hinblick auf den tatsächlich stattfindenden Drogenkonsum kein unterschiedliches Ausmaß bei Weißen und bei Schwarzen US-Amerikaner_innen feststellbar ist. Liegt es daran, dass einige Polizist_innen voreingenommen sind gegenüber People of Color? “A few bad apples on a tree“, ein paar „Schwarze(!) Schafe“ bei der Polizei?
Dr. Gumbhir kommt zu einem anderen Ergebnis. Sicher gibt es bei nicht wenigen Polizist_innen genauso Vorurteile wie in der breiteren Bevölkerung, doch dadurch können solche eklatanten Verhaftungs- und Verurteilungsraten nicht erklärt werden. Vielmehr ist anzunehmen, dass es sich um institutionellen Rassismus handelt, der wiederum mit tief in der gesellschaftlichen Sozialstruktur verankertem Rassismus einhergeht, wobei beide sich gegenseitig bedingen und stützen. Um die strukturelle Ungleichheit zu rechtfertigen, werden Mythen geschaffen. Dr. Gumbhir illustrierte diesen Mechanismus an zwei Beispielen: den Krieg gegen Drogen (“war on drugs“), und die Militarisierung der Polizei.
Drogen wurden das erste Mal von Richard Nixon als Staatsfeind Nummer Eins bezeichnet. Der Krieg gegen Drogen bekämpfte maßgeblich ihre Verfügbarkeit. Dies bedeutet, dass ein soziales und medizinisches Problem durch Kriminalisierung derer gelöst werden sollte, die Hilfe brauchen. Im Fokus waren auch nicht die Menschen, die beispielsweise verschreibungspflichtige Drogen (häufig im illegalen Übermaß) konsumierten, sondern es wurde sich konzentriert auf Konsument_innen in den verarmten US-Amerikanischen Innenstädten, und hier besonders auf Crack-Kokain, welches vornehmlich unter den ärmeren Bevölkerungsschichten – oft People of Color – verbreitet ist. 1986 trat ein Gesetz in Kraft, das den Besitz von 50g Crack mit etwa 10 Jahren Gefängnis bestraft. Zum Vergleich: um für reines Kokain eine ähnliche Strafe zu erhalten, müssen 5000g bei einer Person gefunden werden. Mit diesem Gesetz wurde also ein Teil der schwarzen Bevölkerung kriminalisiert und die Polizei dazu verpflichtet, einen Krieg gegen die verarmten Innenstadt-Bezirke zu führen. Auch jenseits von individuellem Rassismus der Polizist_innen verursacht dies Racial Profiling, da der Fokus auf einer vornehmlich unter ärmeren People of Color verbreiteten Droge liegt.
Mit dieser Entwicklung ging eine gleichzeitige Militarisierung der Polizei einher. Dies beinhaltet die Ausrüstung – gepanzerte Fahrzeuge, Blend-Schockgranaten, Gummigeschosse, Taser (Elektroschockpistolen), Uniformen im Militär-Stil – und die Taktiken, die Sprache und eine so genannte Krieger-Pose. Die meisten Großstädte verfügen über SWAT-Teams, „special weapons and tactics units“, die paramilitärischen Charakter haben und in den verarmten Innenstädten eingesetzt werden. Damit wird die Trennlinie zwischen Polizei und Militär immer stärker verwischt. Gleichzeitig findet eine extreme Entfremdung von der Bevölkerung statt. Die Innenstädte entwickeln sich zu besetzten Gebieten, deren Bewohner_innen zunächst beweisen müssen, dass sie keine Gefahr darstellen. In einem Kriegsgebiet existiert keine Unschuldvermutung. In der Öffentlichkeit werden die Betroffenen als gefährlich dargestellt, um dieses maßlose Aufgebot und die Unterdrückung zu rechtfertigen. Polizist_innen werden zu heldenhaften Kämpfer_innen, die als dünne blaue Linie den Rest der US-Amerikaner_innen vor diesen gefährlichen Kriminellen beschützen. Im Kontext dieser Mythologisierung muss Racial Profiling betrachtet werden.
Dem Problem wird im Wesentlichen mit zwei Methoden begegnet: Training der Polizei und Überwachung ihrer Arbeitseinsätze. Im “Diversity-Training“ wird Versucht, vorhandene Vorurteile bei individuellen Polizist_innen abzubauen. Bei der Methode der Überwachung werden große Mengen von Daten über sämtliche Personenkontrollen gesammelt, die von Polizist_innen eines bestimmten Abschnittes vorgenommen werden. Einerseits soll damit ein genaueres Bild vom Schema des polizeilichen Vorgehens gezeichnet werden, andererseits ist die Methode an die Erwartung geknüpft, dass weniger Diskriminierung stattfindet, wenn die Polizist_innen wissen, dass sie überwacht werden.
Beide Methoden haben sich als absolut unwirksam herausgestellt. Training ist uneffektiv, da Handlungsmethoden größtenteils während des Einsatzes von Kolleg_innen erlernt werden und generell Trainer_innen, die von außen kommen und der Polizei erklären wollen, wie sie ihre Arbeit zu tun haben, nicht respektiert werden. Die Sammlung von Daten hat der diskriminierenden Praxis nicht Einhalt geboten. Sie hat aber aufgezeigt, das Polizist_innen selbst dann noch diskriminieren, wenn sie dabei beobachtet werden.

Ein noch pessimistischeres Bild zeichnete Dr. Columbus Igboanusi, Anwalt und Menschenrechtsaktivist aus der Slowakei. Dort sind hauptsächlich Roma rassistischen Angriffen ausgesetzt. Sie machen etwa 10% der Bevölkerung aus. Allerdings werden alle Menschen, die nicht als Weiße gelten, landläufig als Roma bezeichnet. Nicht-Weiße müssen bei jeder längeren Autofahrt beispielsweise mit mehreren Papier-Kontrollen rechnen, während Weiße jahrelang unbehelligt ohne Führerschein unterwegs sein können.
Dr. Igboanusi berichtete von zahlreichen Fällen, in denen Polizist_innen schwere rassistische Angriffe begangen hatten – zum Teil mit Todesfolge – und auf rechtlicher Ebene in keiner Weise dafür belangt wurden. In einem solchen Beispiel aus der Slowakei wurde eine ganze Familie von der Polizei entführt und gefoltert, wobei der Vater starb. Auslöser war, dass ein Polizist angeblich von einem Familienmitglied beleidigt worden war.
Hoffnung setzt der Anwalt auf europäische Menschenrechtskommissionen, die die Einhaltung der Konventionen einfordern, deren sich die europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet haben.

In der die Vorträge anschließenden Diskussion wurde die Frage aufgeworfen: „Wenn die Polizei uns beschützt, wer beschützt uns dann vor der Polizei?“ Dazu meinte Dr. Gumbhir, dass wir uns selbst schützen sollten. Denn theoretisch kann die Polizei ihre Arbeit nur mit dem Einverständnis der Bevölkerung ausführen, die ihre Autorität anerkennt. Es gilt also, diese Autorität auf breiter Basis in Frage zu stellen. Es muss von dem in den Medien gezeichneten Bild Abstand genommen werden, welches die Polizei als notwendigen Schutz und Hüter der Ordnung dargestellt. Auch der zunehmenden Militarisierung sollte entgegengetreten werden, da in deren Zuge einer Zustimmung der Bevölkerung immer weniger Beachtung geschenkt werden muss und die Autorität mit Gewalt durchgesetzt werden kann.
Die Situation in den USA unterscheidet sich sicherlich von der in Deutschland, doch auch hier finden sich strukturelle Voraussetzungen für Racial Profiling. Ein Teilnehmer der Diskussion nannte als Beispiel die Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden extrem einschränkt. Der Aufenthalt außerhalb eines ihnen vorgeschriebenen Landkreises bedeutet einen Rechtsverstoß. Dies kriminalisiert Asylsuchende und bringt sie in das Visier der Polizei, ohne dass ein individueller Rassismus bei einzelnen Polizist_innen bereits vorhanden sein muss.

In seinem Vortrag erläuterte der Referent von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Biplab Basu mehrere Fälle von Racial Profiling, die in Berlin stattgefunden haben. Diese werden von KOP in einem Archiv dokumentiert, welches auch online auf der Webseite der Organisation einzusehen ist. Neben der Dokumentationsarbeit werden die Betroffenen auch ermutigt und dabei unterstützt, die Fälle zur Anzeige zu bringen. Allzu oft stehen die vom Angriff Betroffenen selbst wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt oder gar wegen Köperverletzung gegen Polizeibeamt_innen vor Gericht. Sie werden angezeigt, um das brutale Vorgehen der Polizei zu rechtfertigen und vorhandene Verletzungen bei den Betroffenen zu erklären. Obwohl vor Gericht kaum eine Chance besteht, eine Verurteilung der Täter_innen rassistischer Polizeigewalt zu erwirken, da sich die Kolleg_innen erfahrungsgemäß mit ihren Aussagen gegenseitig decken, ist es doch wichtig, das Thema nicht ruhen zu lassen.

Ein Beitrag aus dem Publikum erwähnte die Möglichkeit einer so genannten Beweislast-Umkehr. Dieses Vorgehen wird vom internationalen Strafgerichtshof in Bezug auf Menschenrechtsverbrechen angewandt. Es bedeutet, dass aus einem bestimmten Gebiet viele ähnliche Vorfälle berichtet werden, die dann im Einzelnen nicht mehr von den Betroffenen nachgewiesen werden müssen, da das gehäufte Auftreten die Annahme bekräftigt, dass die Aussagen wahrheitsgemäß sind.
Dokumentation von Vorfällen ist also ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von rassistischer (Polizei-) Gewalt. Es kann dadurch nachgewiesen werden, dass es sich nicht um Einzelfälle, um ein paar „schwarze Schafe“ bei der Polizei handelt, sondern dass das Problem strukturell bedingt ist. Um Racial Profiling und rassistischer Gewalt die Grundlage zu entziehen, ist ein radikaler Wandel auf gesellschaftlicher und auf rechtlicher Ebene nötig.
An die Hochschulen geht hier von meiner Seite aus die Forderung, die Thematik aufzugreifen und in dieser Richtung zu forschen, um das Misstrauen gegen genannte staatliche Institutionen mit immer mehr Fakten zu belegen und die Basis für grundlegende Änderungen zu festigen.

Mehr Informationen unter:
http://www.kop-berlin.de/
http://www.reachoutberlin.de/

von Corinna Schäfer

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